WAZ-online 24.04.03 Witwe zeigt Ärztin an: Unterlassene Hilfe Das St.-Josef-Hospital Horst hat Besuch vom Staatsanwalt bekommen: Weil eine Witwe Anzeige erstattete wegen unterlassener Hilfeleistung, wurden jetzt Unterlagen beschlagnahmt. Eine Ärztin hatte die Aufnahme eines Bueraners abgelehnt, drei Tage später war er tot. Susanne Kleinjohann will Gerechtigkeit. Wenn die Arztin ihren Mann richtig behandelt hätte, so glaubt die Mutter von vier Kindern zwischen fünf bis 15 Jahren, würde ihr Mann Bernd vielleicht noch leben. Am Sonntag, 30. März, habe er über Durchfall und Erbrechen geklagt, abends habe sie 40,4 Grad Fieber gemessen. Medikamente hätten nicht ge-holfen, so dass sie am Montag, 31. März, um einen Besuch des Hausarztes gebeten habe. Dessen Vertretung habe ihr noch in der Praxis eine Einweisung ins Krankenhaus gegeben, als sie die Symptome schilderte. Eine Aufnahme soll die Assistenzärztin in der Medizinischen Zentrale des Horster Hospitals nach einer Untersuchung aber abgelehnt haben, obwohl Kleinjohann in einem "erbärmlichen Zustand" gewesen sei. "Ich habe ihr gesagt, dass im Kindergarten Scharlach und der Rota-Virus grassieren und sie angefleht, meinen Mann über Nacht dort zu behalten. Aber sie hat nur Fieber senkende Mittel empfohlen und erklärt: ,Er ist nicht so krank, ein Tag Fieber haut keinen Mann um´." Der Zustand des 37-Jährigen habe sich trotz des Medikaments verschlechtert: Dienstag, 1. April, sei das Fieber auf 40,7 Grad geklettert; die herbeigerufene Vertretung ihres Hausarztes habe Kleinjohann sofort ins Krankenhaus eingewiesen. "Im St.-Marien-Hospital Buer diagnostizierte man Flüssigkeitsansammlungen in der Lunge, Scharlach, Nierenversagen und eine Blutvergiftung", erinnert sich die 36-Jährige. Am Mittwoch, 2. April, hätten alle Organe ihres Mannes versagt, am Donnerstagmorgen starb er. Zu den Ereignissen wollte Josef Kramer, Geschäftsführer des St.-Josef-Hospitals, keine Stellung nehmen. "Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren." Er bestätigte lediglich, dass der Mann ambulant behandelt wurde. Für eine Aufnahme habe es wohl keine medizinischen Gründe gegeben. In 14 Tagen, wenn die Ärztin aus dem Urlaub zurück sei, werde man mehr erfahren. cala |
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Buersche Zeitung online - 24. 04. 2003 "Bernd könnte noch leben" Musste ihr 37-jähriger Ehemann tatsächlich so jung sterben? Bei Susanne Kleinjohann dreht sich seit Tagen und Wochen alles nur noch um diese eine Frage. Die Mutter von vier Kindern glaubt, dass der Tod ihres Mannes vermeidbar gewesen wäre. Deshalb hat sie jetzt bei der Polizei Anzeige erstattet wegen unterlassener Hilfeleistung – und zwar gegen eine Ärztin (Name der Red. bekannt), die in der Medizinischen Zentrale des St.-Josef-Hospitals in Horst Dienst hatte.
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Buersche Zeitung online - 23. 10. 2003 “Neue Untersuchung im Fall Kleinjohann” Während die Staatsanwaltschaft Essen weiterhin auf der Suche nach einem geeigneten Gutachter ist, der die Hintergründe des Todes von Bernd Kleinjohann untersucht (wir berichteten), hat die Behörde jetzt auch Ermittlungen gegen den Urlaubsvertreter des Hausarztes aufgenommen. |
WAZ online - 11.04.2005 Horster Ärztin schwer belastet Nach dem Tod eines Familienvaters mussten sich gestern Vertreter von St. Josef-Hospital und St. Marien-Hospital Buer auf der Anklagebank des Essener Landgerichts verantworten. Während ein Gutachten das MHB entlastete, könnten dessen Erkenntnisse das Horster Krankenhaus teuer zu stehen kommen. Am 31. März 2003 war Bernhard Kleinjohann - WAZ berichtete - wegen Fieber, Durchfall und Erbrechen in der Notaufnahme des St. Josef-Hospitals gelandet. Die Ärztin schickte den 37-Jährigen trotz Einweisung mit zwei fiebersenkenden Tabletten nach Hause, wo sich sein Zustand verschlechterte. Am 1. April stieg das Fieber auf 40,7 Grad. Kleinjohann ging ins MHB, wo er stationär aufgenommen wurde und zwei Tage später verstarb. Die Witwe fordert von den Krankenhäusern nun Schmerzensgeld, Erstattung der Beerdigungskosten und Rente für die vier Kinder. Als Ursache für die Blutvergiftung diagnostizierten die Mediziner im MHB eine entzündete Beinverletzung. "Die Wunde wurde im MHB standardgemäß behandelt. Dem Krankheitsbild der Blutvergiftung steht die Medizin noch immer hilflos gegenüber", urteilte ein unabhängiger Gutachter und entlastete die MHB-Ärzte im Zivilprozess. Die Vorwürfe richteten sich so gegen die Ärztin am St. Josef-Hospital. Die Witwe warf ihr vor, dass sie sie aus dem Behandlungsraum geworfen habe und ihrem Mann höchstens fünf Minuten Zeit für eine Untersuchung gewidmet habe. Die zu diesem Zeitpunkt noch nicht sichtbar entzündete Wunde war der Ärztin aufgefallen; Verdacht hätte sie trotzdem nicht schöpfen müssen, wie der Gutachter befand. Sein einziger wie gravierender Vorwurf: Die Ärztin hätte eine Blutprobe ihres Patienten im Labor anfertigen lassen müssen. "Das hätte absolut dem Standard entsprochen", so der Internist, Kardiologe und Intensivmediziner. Wäre dies geschehen, hätte sie "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" eine Vermehrung weißer Blutkörperchen und einen erhöhten CRP-Wert (der Entzündungen signalisiert) feststellen können, verdeutlichte der Professor. Die Erstellung der Werte hätte 15 Minuten gekostet; bei optimaler Betreuung hätten die Mediziner einen Zeitvorsprung von rund zwölf Stunden gehabt, so der Gutachter. Ob dies zur Rettung von Bernhard Kleinjohann gereicht hätte, vermochte er nicht zu sagen. Das letzte Wort sprach auch das Gericht nicht: Beide Parteien bekommen nun Gelegenheit, sich in den kommenden Wochen schriftlich zur gestrigen Verhandlung zu äußern. Auf ein Wort: Unendlich 11.04.2005 Von Heiko Kruska
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WAZ online - 02.06.2005 Landgericht weist Klage ab Im Fall Kleinjohann hat die Zivilkammer des Landgerichts Essen die Klage vollständig abgewiesen. Die klagende Witwe und die vier Waisen erhalten weder Schmerzensgeld und Schadensersatz noch den beanspruchten Unterhalt. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Jochen Schröder schloss sich in dem Fall des verstorbenen Familienvaters Bernd Kleinjohann (WAZ berichtete) vollständig der Meinung des vom Gericht bestellten Sachverständigen, einem leitenden Mediziner der Uniklinik in Aachen, an. Die Witwe des 2003 an Blutvergiftung verstorbenen Beckhauseners, Susanne Kleinjohann, hatte gegen alle Ärzte, die zuletzt ihren erkrankten Mann behandelten, sowie die zwei beteiligten Krankenhäuser geklagt. Nach dem Urteil des Essener Landgerichts sind die Vorwürfe gegen die Urlaubsvertretung des Hausarztes und den Hausarzt selbst sowie gegen das St.- Marien-Hospital Buer (MHB) und seine Mediziner nicht zu halten. Sie hätten keine Fehler im Umgang mit dem Patienten gemacht, so das Gericht. Im Fall der hauptbeschuldigten Ärztin im St.- Josef-Hospital und des Horster Krankenhauses selbst stellte das Gericht zwar eine fehlerhafte Behandlung des Verstorbenen fest. Aber: Der Fehler sei nicht "grob fahrlässig", was eine Entschädigung zur Folge gehabt hätte, sondern nur "normal fahrlässig" gewesen. Der Fehler des Horster Krankenhauses und seiner Ärztin sei es gewesen, so der Gutachter, dass der Erkrankte nach Hause geschickt worden sei. Es hätten weitere "diagnostische Abklärungen" durchgeführt werden müssen. Jedoch sei es "rein spekulativ", ob durch ein früheres ärztliches Eingreifen der Tod des damals 37-Jährigen hätte verhindert werden können. Zumindest sei, so Richter Schröder, der Beweis nicht erbracht worden. Witwe Susanne Kleinjohann zeigte sich enttäuscht. Ihr Anwalt, Dr. Burkhard Oexmann aus Hamm, nannte das Urteil "nicht nachvollziehbar". Beide kündigten an, Berufung beim Oberlandesgericht Hamm einzulegen.
02.06.2005
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WAZ-online 11.07.2006 Teilerfolg beim Gericht in Hamm Susanne Kleinjohann, die wegen des Todes ihres Mannes geklagt hatte (die WAZ berichtete), erzielte jetzt beim Oberlandesgericht in Hamm einen Teilerfolg. Nach Auskunft von Arnd Ziolka, Pressesprecher des Gerichtes, hätten sich "die Parteien geeinigt". |
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